Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren www.walvisproducts.de durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Für alle anderen Transaktionen, unabhängig vom Namen, gelten andere Geschäftsbedingungen - siehe -2-

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Walvis Products B.V.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch, Englisch, Niederländisch

Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Walvis Products BV, Zuidelijke Industrieweg 22 - 7, NL-8801JB Franeker, Niederlande zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: 08.30 - 16.30.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Apple Pay
Um den Rechnungsbetrag über Apple Pay bezahlen zu können, müssen Sie den Browser „Safari“ nutzen, bei dem Diensteanbieter Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

6. Widerrufsrecht

Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

8. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

10. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.

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-2-

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WALVIS PRODUCTS BV mit Sitz in NL-Franeker. Diese Bedingungen gelten für alle Transaktionen mit uns gehandelt die nicht durch Bestellung über unseren Webshop www.walvisproducts zustande gekommen sind

Artikel 1: Gültigkeit

1.         Die Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Offerten, Aufträge und Verträge, wie auch immer diese genannt werden, sowie für deren Durchführung und werden dem Vertragspartner auf einmalige Bitte hin zugesandt.

2.         Wir führen unsere Aktivitäten ausschließlich unter Anwendung dieser Geschäftsbedingungen aus. Wir stimmen der Anwendung der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht zu insofern der Vertragspartner sich daraufhin bezieht bzw. uns diese zusendet, es sei denn anderes vereinbart wurde.

3.         Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 2: Angebote und Offerten

1.         Alle Offerten und Angebote sind unverbindlich, es sei denn, diese enthalten eine befristete Gültigkeit. Wenn eine Offerte eine unverbindliches Angebot enthält und dieses Angebot wird angenommen, haben wir das Recht, das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Bestätigung zu widerrufen. Offerten ohne eine nachdrückliche befristete Gültigkeit gelten immer dreißig Tage ab dem Datum der Offerte, jedoch ganz unverbindlich.

2.         Mündliche Vereinbarungen kommen zustande, wenn unsere Geschäftsleitung innerhalb von 8 Tagen nach Eingang eines Auftrags, diesen schriftlich bestätigt.

3.         Telefonisch oder per Telefax erteilte Aufträge bzw. Änderungen werden konform den von uns gemachten Notizen und deren Interpretation ausgeführt. Das Risiko liegt in diesen Fällen ganz bei dem Vertragspartner. Selbstverständlich ist der Vertragspartner befugt, den Gegenbeweis zu erbringen. Alle mit einer Offerte oder einem Angebot ausgehändigten Preislisten, Broschüren und andere Daten enthalten möglichst genaue Angaben. Diese sind für uns nur bindend insofern dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Alle mit einer Offerte oder einem Angebot ausgehändigten Daten/Informationen bleiben unser (intellektuelles) Eigentum und müssen uns auf einmalige Bitte hin zurückgesandt werden.

Artikel 3: Preise

1.         Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer - MwSt - und andere behördliche Abgaben.

2.         Wenn nicht anders angegeben, erfolgen alle Preisangaben vorbehaltlich Preisänderung. Wenn wir mit dem Vertragspartner einen bestimmten Preis vereinbart haben, haben wir dennoch das Recht, den Preis, gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisliste, zu erhöhen und in Rechnung zu stellen. Wenn nur eine Preisangabe gemacht wurde, haben wir außerdem im Falle einer Preiserhöhung einer oder mehrerer Selbstkostenpreisfaktoren, das Recht, den Auftragspreis dementsprechend zu erhöhen. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen.

3.         Wenn der Vertragspartner ein Konsument ist, kann er im Falle einer Preiserhöhung, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluß stattfindet, den Vertrag kündigen, ungeachtet des Prozentsatzes der Preiserhöhung.

Artikel 4: Lieferungsbedingungen

1.         Angegebene Lieferfristen werden nie als Endfristen betrachtet, es sei denn ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei nicht fristgerechter Lieferung müssen wir deshalb schriftlich in Verzug gesetzt werden. Die gesetzte Frist zur Erfüllung beträgt mindestens 2 Wochen. Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag zustande kommt.

2.         Warenlieferungen mit einem Nettorechnungswert von €  500,- oder mehr erfolgen frei ab Unternehmen, Lager oder eines unserer anderen Lagerräume. Danach trägt der Vertragspartner das Risiko. Wir versichern die Waren mit Nachdruck nicht; dafür muß der Vertragspartner selbst sorgen. Wenn der Vertragspartner den Transport, die Zustellung oder den Versand von uns ausführen lassen will, werden wir dies durchführen, jedoch mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß das Risiko und die Kosten für den Vertragspartner sind.

3.         Wir haben das Recht, Lieferungen in Teillieferungen zu leisten, die wir separat fakturieren können, der Vertragspartner ist dann verpflichtet gemäß unten stehender Bestimmung bezüglich 'Zahlung' zu zahlen.

4.         Unsere Bindung an eine (vereinbarte) Endfrist erlischt, wenn der Vertragspartner Änderungen in der Spezifizierung des Auftrags wünscht, es sei denn, die Änderung bzw. die Verzögerung von so geringer Bedeutung ist, daß es zumutbar ist, daß die Leistung fristgerecht stattfinden kann.

5.         Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferfrist von dem Vertragspartner nicht abgenommen werden, werden diese zu seiner Verfügung bereit stehend, auf seine Kosten und sein Risiko gelagert. Nach Ablauf von 4 Wochen haben wir das Recht, diese Waren zu verkaufen. Der eventuell geringere Erlös und die Kosten entfallen auf den Vertragspartner, abgesehen von unseren übrigen Rechten.

Artikel 5: Reklamationen

1.         Der Vertragspartner ist verpflichtet die Waren unverzüglich nach der Lieferung eingehend auf Mängel zu untersuchen und bei Feststellung von Mängel uns dies sofort schriftlich zu melden mit genauer Angabe der Mängel. Nach Ablauf einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung, gehen wir davon aus, daß der Vertragspartner mit der Lieferung einverstanden ist, es sei denn die Mängel auf annehmbare Weise erst nach 8 Tagen festgestellt werden können. Auch dann muß der Vertragspartner uns unverzüglich über die Mängel mit deren genauer Angabe in Kenntnis setzten.

2.         Unsere Leistung gilt auf jeden Fall als tauglich, wenn der Vertragspartner die gelieferte Ware in Gebrauch genommen hat, be- oder verarbeitet hat, an Dritte weitergeliefert hat oder in Gebrauch hat nehmen lassen, unter Berücksichtigung von Absatz 1 dieses Artikels.

3.         Unser Vertragspartner muß uns die Gelegenheit geben, die von ihm gemeldeten Mängel zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Erhalten wir dazu nicht die Gelegenheit, dann betrachten wir die Reklamation als unbegründet.

4.         Handelt es sich um Mängel, dann müssen wir die Mängel innerhalb einer annehmbaren Frist von mindestens 14 Tagen beseitigen bzw. müssen wir dem Vertragspartner den erlittenen Schaden konform der Bedingung im folgenden Artikel ersetzen.

5.         Rücksendungen von Lieferungen können nur nach unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung erfolgen, zu den von uns festzusetzenden Bedingungen.

6.         Für Fehler in unseren Rechnungen gilt eine Beanstandungsfrist von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Danach gehen wir davon aus, daß der Vertragspartner mit der Rechnung einverstanden ist.

Artikel 6: Zahlung

1.         Zahlung muß innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Rechnung erfolgen.

2.         Wird nicht innerhalb der im vorigen Absatz genannten Frist gezahlt, dann ist der Vertragspartner in Verzug ohne daß eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

3.         Wir haben das Recht ab dem Datum, an dem der Vertragspartner in Verzug ist, Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat oder eines Teils eines Monats zu berechnen.

4.         Außerdem haben wir das Recht, außergerichtliche Kosten im Zusammenhang mit der nicht oder nicht fristgerechten Zahlung durch den Vertragspartner konform dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer in Rechnung zu stellen, mit einem Minimumbetrag von € 150,-. Obiges gilt unvermindert unserem Recht auf Entschädigung aller übrigen Kosten, Schäden und Interessen.

5.         Wenn eine Zahlung in Raten vereinbart wurde, z.B. bei Teillieferungen, muß die Zahlung ebenfalls gemäß obiger Bestimmungen stattfinden.

6.         Zahlungseingänge von dem Vertragspartner dienen immer zur Tilgung aller ausstehenden Kosten und Zinsen und danach zur Tilgung fälliger Rechnungen, die am längsten offen stehen, auch dann wenn der Vertragspartner angibt, daß der Zahlungseingang sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

7.         Zahlungen erfolgen ohne irgendwelches Recht auf Verrechnung und/oder Aufschub, anders als dem Vertragspartner kraft Gesetz zusteht.

Artikel 7:  Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt

1.         Wenn dazu Anlaß besteht - als Umstände dafür werden als Beispiel genannt: Nichtzahlung offen stehender Rechnungen, Zahlungseinstellung, berechtigte Zweifel bezüglich der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner vertragsgemäßen Verpflichtungen durch den Vertragspartner - haben wir das Recht von dem Vertragspartner zu verlangen, daß dieser:

            *           unverzüglich allen fälligen und fällig werdenden Verpflichtungen nachkommt;

            *           Sicherheit leistet oder leisten läßt bezüglich der an uns fälligen oder fällig werdenden Verpflichtungen.

2.         Wenn durch den Vertragspartner die Sicherheitsstellung nicht erfolgt, haben wir das Recht, die Vertragsdurchführung unsererseits mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

3.         Wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer annehmbaren Frist nach dem Aufschub seinen Verpflichtungen zur Sicherheitsstellung nachkommt, haben wir das Recht, den Vertrag zwischen den Parteien zu lösen sowie einen Schadenersatz für unseren gesamten Schaden zu fordern, den wir aufgrund der dem Vertragspartner anzurechnende Pflichtunterlassung durch diesen erlitten haben.

4.         Wir behalten uns das Eigentum für alle von uns an den Käufer/Vertragspartner gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis für alle diese Waren ganz gezahlt ist. Wenn wir im Rahmen dieser Verkaufsverträge für den Vertragspartner Arbeiten ausführen, die vom dem Vertragspartner gezahlt werden müssen, gilt der Eigentumsvorbehalt bis der Vertragspartner auch diese Forderungen ganz an uns gezahlt hat. Außerdem gilt der Eigentumsvorbehalt für Forderungen, die gegenüber dem Vertragspartner fällig werden im Zusammenhang mit seiner Pflichtunterlassung in einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen uns gegenüber. Bei gleichartiger Ware wird vorausgesetzt, daß der älteste Lagerbestand zuerst verkauft wird und die zuletzt gelieferte Ware gelagert wird.

5.         So lange das Eigentum der gelieferten Ware nicht auf den Vertragspartner übertragen ist, darf dieser die Ware nicht verpfänden oder Dritten irgendein anderes Recht darauf gewähren, ausgenommen der Bestimmung in Absatz 6 dieses Artikels.

6.         Auf gelieferte Waren, die durch Zahlung Eigentum des Vertragspartners geworden sind und sich in Händen des Vertragspartners befinden, halten wir uns hiermit bereits jetzt Pfandrechte vor gemäß Artikel 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches als weitere Sicherheit für Forderungen, anders als in Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannt, die wir dann aus welchem Grund auch immer noch bei dem Vertragspartner geltend machen können.

7.         Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Käufer zustehen. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Käufer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für uns her und verwahrt sie für uns. Hieraus erwachsen ihm keine Ansprüche gegen uns. Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwerben wir zusammen mit diesen anderen Lieferanten - unter Ausschluss eines Miteigentumserwerbs des Käufers - Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollem Wert (einschliesslich Wertschöpfung) wie folgt:

            a)    Unser Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Rechnunswertes unserer Vorbehaltsware zu dem Gesamt-rechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren.

            b)    Verbleibt ein von Eigentumsvorbehalten zunächst nicht erfasster Restanteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Käufer erstreckt haben, so erhöht sich unser Miteigentumsanteil um diesen Restanteil. Haben jedoch andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restanteil ausgedehnt, so steht uns an ihm nur ein Anteil zu, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Waren dieser anderen Lieferanten bestimmt.

                   Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräusserung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentums-anteils zur Sicherung an uns ab. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.

                   Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäss nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentliche Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; jedoch liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

                   Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

                   Scheck-/Wechsel-Zahlungen gelten erst nach Einlösung der Wechsel durch den Käufer als Erfüllung.

8.         Es ist dem Vertragspartner erlaubt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen der normalen Ausübung seines Unternehmens an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Bei Kreditverkauf ist der Käufer verpflichtet von seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Bestimmungen in diesem Artikel zu bedingen.

Artikel 8: Vertragskündigung

1.         Ein Vertrag kann ausschließlich gekündigt werden durch einen richterlichen Erlaß oder durch eine schriftliche Erklärung mittels eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung an den Vertragspartner, dieses ausschließlich wegen des der anderen Partei zuzurechnenden Versäumnisses bei der Erfüllung der wesentlichen Vertragsverpflichtungen, unvermindert andere ihm gesetzlich zukommende Rechte.

2.         Wenn der Vertragspartner zur Zeit der Vertragskündigung bereits Leistungen zur Ausführung eines Vertrags erhalten hat, kann dieser den Vertrag nur teilweise kündigen und nur für den Teil, der von uns dann noch nicht ausgeführt wurde. Beträge, die wir vor der Vertragskündigung im Zusammenhang mit Waren/Leistungen, die wir in Ausführung des Vertrags bereits geliefert/geleistet haben,in Rechnung gebracht haben, bleiben uns schuldig und werden - insofern sie es nicht bereits sind/waren - zum Zeitpunkt der Vertragskündigung unmittelbar fällig.

3.         Wir können, abweichend von der Bestimmung in Artikel 1, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne richterliches Einschreiten mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Vertragspartner ganz oder teilweise aufgrund der Fälle in Artikel 7 kündigen und wenn der Vertragspartner für Konkurs erklärt wird, wenn ihm Zahlungsaufschub - wohl oder nicht einstweilig - gewährt wird, wenn er auf andere Art und Weise nicht in der Lage ist seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder wenn sein Unternehmen aufgelöst oder beendet wird. Wir sind bezüglich dieser Vertragskündigung in keiner Weise zu irgendwelchem Schadenersatz verpflichtet.

4.         Wenn der Vertragspartner einen Vertrag annulliert (es sei denn wir verlangen die Erfüllung) und/oder sich weigert die Waren abzunehmen, ist er verpflichtet, die von uns bereits gekauften Materialien und Rohstoffe, wohl oder nicht bearbeitet, zum Selbstkostenpreis einschließlich Löhne und Sozialabgaben zu übernehmen und schuldet er uns außerdem einen Betrag von 15% des vereinbarten Preises.

5.         Der Vertragspartner verpflichtet sich für Forderungen Dritter an uns infolge einer Annullierung und/oder Weigerung zu haften.

Artikel 9: Haftung

1.         Wir sind haftbar für Schaden, die der Vertragspartner infolge anzurechnender Mängel bei unserer Vertragserfüllung leidet, wenn und insofern diese Haftung von unserer Versicherung gedeckt wird bis zu dem Betrag, den die Versicherung uns auszahlt.

2.         Wenn die Versicherungsgesellschaft aus welchen Gründen auch immer nicht auszahlt, beschränkt sich unsere Haftung auf den Rechnungsbetrag mit einem Maximum von € 10.000,-.

3.         Abweichend von Absatz 1 und 2 haften wir nicht für Schaden, erlitten durch unsachgemäße Benutzung der gelieferten Ware, durch Benutzung zu einem anderen Zweck als nach objektiven Maßstäben geeignet ist oder für Schaden in Form von Umsatzverlust oder vermindertem Goodwill des Unternehmens oder Berufs des Vertragspartners.

4.         Im Falle einer unrechtmäßigen Handlung unsererseits oder einer unserer Mitarbeiter haften wir nur für den Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung. In diesen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf die Auszahlung, die uns unsere Versicherung leistet.

5.         Wir haften nicht für Verletzung der Patentrechte, Lizenzen oder anderer Rechte Dritter durch die Benutzung von Daten, die uns von oder seitens des Vertragspartners zur Vertragsausführung überlassen wurden. Der Vertragspartner stellt uns diesbezüglich von den Ansprüchen gänzlich frei. Wir haben das Recht, unsere Vertragsverpflichtungen bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem unwiderruflich rechtlich feststeht, daß wir keine Rechte verletzen.

6.         Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten nicht wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder einer unserer leitenden Mitarbeiter verursacht wurde.

7.         Wenn wir von einem Dritten für einen Schaden haftbar gemacht werden, für den wir nicht haftbar sind, muß uns der Vertragspartner von den Ansprüchen freistellen, indem dieser dem Dritten den Schaden ersetzt, zumindest für den Wert nach Maßgabe des Gesetzes.

8.         Wir haften nicht für Material, das wir von unserem Vertragspartner zum Bedrucken, zur Be- oder Verarbeitung erhalten haben, wenn der Vertragspartner uns nicht mit Nachdruck bei Vertragsabschluß, über die Eigenschaften und Art der Materialien ausreichend über die angewandte (Vor)Bearbeitungen informiert hat.

Artikel 10: Höhere Gewalt

1.         Wir haften nicht für Mängel infolge höherer Gewalt. Im Falle einer höheren Gewalt verzögern sich unsere Lieferungsverpflichtungen sowie andere Verpflichtungen. Wenn der Zeitraum, in dem wir unseren Verpflichtungen durch höhere Gewalt nicht nachkommen können, länger als 30 Tage dauert, haben beiden Parteien das Recht, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten zu kündigen, ohne daß in diesem Fall eine Schadenersatzverpflichtung besteht.

2.         Wenn wir beim Auftreten einer höheren Gewalt bereits teilweise unsere Vertragsverpflichtungen geleistet haben oder nur teilweise unsere Verpflichtungen leisten können, haben wir das Recht, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen und ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen als handele es sich um einen separaten Vertrag.

3.         Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels beinhaltet Umstände, welche die Vertragserfüllung verhindern und uns nicht anzurechnen sind. Hierunter fallen u.a. auch:

            Transportschwierigkeiten, Feuer, Diebstahl mit oder ohne Einbruch, Gesetzesmaßnahmen in jedem Fall einschließlich Im- und Exportverbote, Kontingentierungen und Störungen in den Betrieben unserer Zulieferer, Nichterfüllung seitens unserer Zulieferer, wodurch wir unseren Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner nicht (mehr) erfüllen können sowie mangelnde Mitarbeit, Information oder Material seitens des Vertragspartners.

Artikel 11: Urheberrecht, industrielles Eigentumsrecht, Vervielfältigungsrecht, Eigentum Produktionsmittel

1.         Der Vertragspartner verbürgt sich dafür, daß durch die Vervielfältigung oder Veröffentlichung der von dem Vertragspartner erhaltenen Sachen wie Druckvorlagen, Satz, Modelle, Zeichnungen, fotographische Aufnahmen, Lithos, Filme, Informationsträger, Computerprogramme, Stills, Datenbestände usw. keine Rechte verletzt werden, die Dritte geltend machen können aufgrund des Urheberrechts, des Rechts auf industrielles Eigentums oder das Recht bezüglich einer unerlaubten Handlung. Der Vertragspartner haftet für alle Ansprüche, die Dritte laut obengenanntem Gesetz geltend machen können.

2.         Wenn in bezug auf die Richtigkeit der von Dritten interpretierten Rechten im Sinne des vorigen Absatzes, Zweifel entstehen oder bestehen bleiben, haben wir das Recht, die Vertragserfüllung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem rechtlich unwiderruflich feststeht, daß wir mit der Vertragserfüllung keine Rechte verletzen.

3.         Wenn nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde, sind ausschließlich und allein wir über das Urheberrecht verfügungsberechtigt, das bei Vertrags-durchführung auf unseren angefertigten Arbeiten beruht wie Druckvorlagen, Satz, Zeichnungsentwürfe, Modelle, Arbeits- und Detailzeichnungen, Informationsträger, Computerprogramme, Datenbestände, fotographische Aufnahmen, Lithos, Filme und ähnliche Produktions- und Hilfsmittel, auch wenn die betreffenden Arbeiten als separater Posten im Angebot oder auf der Rechnung aufgeführt sind.

4.         Die von uns gemäß unserer Gestaltung zu liefernden oder gelieferten Waren wie Druckvorlagen, Sätze, Zeichnungs-entwürfe, Modelle, Arbeits- und Detailzeichnungen, Informationsträger, Computerprogramme, Datenbestände, fotographische Aufnahmen, Lithos, Filme und ähnliche Produktions- und Hilfsmittel, ebenso wie ein zum wesentlichen Bestandteil dieser Gestaltung gehörender Teil, dürfen, auch wenn oder insofern hinsichtlich der Gestaltung diesbezüglich kein Urheberrecht oder anderer Gesetzesschutz besteht, nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung im Rahmen irgendeines Produktionsprozesses vervielfältigt werden.

5.         Der Vertragspartner erhält nach unserer Lieferung das Nicht-Exlusivrecht zur Benutzung der von uns im Rahmen des Vertrags angefertigten Arbeiten im Sinne des Urheberrechts oder von Arbeiten im Sinne von Absatz 4 dieses Artikel. Dieses Recht zur Benutzung beschränkt sich auf das Recht einer normalen Benutzung und beinhaltet auf keinen Fall die Benutzung zur Vervielfältigung dieser Dinge im Rahmen irgendeines Produktionsprozesses.

6.         Alle von uns angefertigten Sachen wie Produktionsmittel, Halbfabrikate, Hilfsmittel und insbesondere Sätze, Zeichnungsentwürfe, Modelle, Arbeits- und Detailzeichnungen, Informationsträger, Computerprogramme, Datenbestände, fotographische Aufnahmen, Lithos, Klischees, Filme, Mikro- und Makromontagen, Druckplatten, Siebdruckformen, Tiefdruckzylinder, Stereotypieplatten, Stanzmesser und -formen, Prägeformen, Stempelplatten und Zusatzgeräte bleiben unser Eigentum, auch wenn die diesbezüglichen Arbeiten als separater Posten im Angebot oder auf der Rechnung angegeben sind.

7.         Wir sind nicht verpflichtet, die Gegenstände im vorigen Absatz dem Vertragspartner auszuhändigen. Wir sind ebenfalls nicht verpflichtet, diese Gegenstände aufzuheben, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

8.         Wir haben das Recht, die Waren mit einer Abweichung von 10% nach oben oder unten bezüglich der bestellten Anzahl, Farbe, des Aufdrucks u.ä. zu liefern, auch wenn der Vertragspartner uns Arbeitszeichnungen zur Verfügung gestellt hat bzw. erst vertragsgemäß ein Musterexemplar angefertigt wurde. Wir setzen voraus, daß der Vertragspartner mit den Musterexemplaren einverstanden ist, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung des Musterexemplars schriftlich reagiert hat.

Artikel 12: Geltendes Recht und Gerichtsstand

1.         Für alle unsere Verträge gilt das Recht der Niederlande.

2.         Alle Differenzen, einschließlich derer, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, werden von einem im District court Noord-Nederland zuständigen Richter entschieden, mit Ausnahme der Differenzen, für die der 'Kantonrechter' zuständig ist; was diese letzten Differenzen angeht, gelten die gesetzlichen Kompetenzregeln diesbezüglich.

3.         Wenn der Vertragspartner ein Konsument ist, hat er das Recht, innerhalb eines Monats nachdem wir uns auf diese Bestimmung berufen haben, sich für die Schlichtung der Differenz durch den laut Gesetz zuständigen Zivilrichter zu entscheiden.

Artikel 13: Bedingungsänderungen

1.         Wir halten uns das Recht vor insofern es uns rechtens erlaubt ist, unsere Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei die geänderten Bedingungen zwischen uns und dem Vertragspartner 14 Tage nachdem diese dem Vertragspartner zugestellt worden sind, rechtskräftig sind, ohne daß der Vertragspartner gegen die Gültigkeit dieser neuen Geschäftsbedingungen für die Parteien Einspruch erheben kann. Erhebt der Vertragspartner keinen Einspruch bzw. widerruft er nicht innerhalb der genannten Frist, gehen wir davon aus, daß der Vertragspartner mit den geänderten Geschäftsbedingungen einverstanden ist.

2.         Im Falle eines Einspruchs gegen die geänderten Geschäftsbedingungen hat der Vertragspartner das Recht, bereits erteilte (noch nicht ausgeführte) Aufträge innerhalb der genannten Frist von vierzehn Tagen zu annullieren, es sei denn wir erklären uns - innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des genannten Einspruchs - bereit, die Aufträge wie vereinbart aufgrund der zuvor geltenden Geschäftsbedingungen auszuführen.

3.         Wenn der Vertragspartner von seinem oben angegebenen Recht zur Annullierung Gebrauch macht, sind wir zu keinem Schadenersatz gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet und ist der Vertragspartner nur verpflichtet die Waren und Dienstleistungen zu begleichen, die bereits geliefert sind.

 

De klant vertelt

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